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   BAG, 13.02.1992 - 6 AZR 428/90   

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https://dejure.org/1992,25334
BAG, 13.02.1992 - 6 AZR 428/90 (https://dejure.org/1992,25334)
BAG, Entscheidung vom 13.02.1992 - 6 AZR 428/90 (https://dejure.org/1992,25334)
BAG, Entscheidung vom 13. Februar 1992 - 6 AZR 428/90 (https://dejure.org/1992,25334)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 74/86

    Neuregelung der wöchentlichen Arbeitszeit durch den Arbeitgeber - Ausmaß des

    Auszug aus BAG, 13.02.1992 - 6 AZR 428/90
    Die Bestimmung des § 15 Abs. 1 Satz 2 BAT hat der Senat in den Urteilen vom 15. Oktober 1987 (6 AZR 530/85 - ZTR 1988, 300, - 6 AZR 74/86 - EzBAT § 15 Nr. 12, sowie - 6 AZR 417/85 -;, - 6 AZR 531/85 -;, - 6 AZR 619/85 -;,-; 6 AZR 620/85 -;, - 6 AZR 711/85 - und - 6 AZR 712/85 - nicht veröffentlicht) dahingehend ausgelegt, daß der Begriff der regelmäßigen Arbeitszeit keinen eindeutigen Inhalt habe, sondern seine Verwendung davon abhänge, auf welcher rechtlichen Gestaltungsebene er eingesetzt werde und in welchem konkreten Kontext er stehe.

    Dieser Auffassung hat sich der erkennende Senat für den Bereich des BAT im Urteil vom 15. Oktober 1987 (6 AZR 74/86 - EzBAT § 15 Nr. 12 - das Aktenzeichen ist in dieser Fundstelle fehlerhaft mit 530/85 angegeben) angeschlossen.

    Soweit der Senat im Urteil vom 15. Oktober 1987 - 6 AZR 74/86 - ausgeführt hat, daß auch eine zwischen den Parteien getroffene Nebenabrede unwirksam sei, soweit sie eine Überschreitung von 320 Stunden im Achtwochenzeitraum zulasse, beruhte dies darauf, daß die Nebenabrede nur im Umfange einer einseitigen Anordnungsbefugnis getroffen werden sollte.

  • BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 530/85

    Arbeitszeit: Neuregelung im Wege des Direktionsrechts - Schulbereich

    Auszug aus BAG, 13.02.1992 - 6 AZR 428/90
    Die Bestimmung des § 15 Abs. 1 Satz 2 BAT hat der Senat in den Urteilen vom 15. Oktober 1987 (6 AZR 530/85 - ZTR 1988, 300, - 6 AZR 74/86 - EzBAT § 15 Nr. 12, sowie - 6 AZR 417/85 -;, - 6 AZR 531/85 -;, - 6 AZR 619/85 -;,-; 6 AZR 620/85 -;, - 6 AZR 711/85 - und - 6 AZR 712/85 - nicht veröffentlicht) dahingehend ausgelegt, daß der Begriff der regelmäßigen Arbeitszeit keinen eindeutigen Inhalt habe, sondern seine Verwendung davon abhänge, auf welcher rechtlichen Gestaltungsebene er eingesetzt werde und in welchem konkreten Kontext er stehe.

    Eine Abweichung aufgrund einseitiger Maßnahmen durch den Arbeitgeber haben die Tarifvertragsparteien in § 15 Abs. 1 Satz 3 BAT normiert ( BAG Urteil vom 15. Oktober 1987 - 6 AZR 530/85 - ZTR 1988, 300).

  • BAG, 02.08.1978 - 4 AZR 58/77

    Zustimmung des Personalrates - Forschung - Lehre - Bildung des wissenschaftlichen

    Auszug aus BAG, 13.02.1992 - 6 AZR 428/90
    Der zwingende Charakter einer Norm ergibt sich grundsätzlich bereits aus ihrem Wortlaut ( BAGE 31, 40 = AP Nr. 46 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 10.06.1987 - 4 AZR 68/87
    Auszug aus BAG, 13.02.1992 - 6 AZR 428/90
    So hat auch der Vierte Senat in seinem Urteil vom 10. Juni 1987 (4 AZR 68/87 - EzBAT § 15 Nr. 11) die mit § 15 Abs. 1 BAT wortgleiche Vorschrift der Caritas-Richtlinien (AVR) dahingehend ausgelegt, daß außerhalb der Befugnis zur einseitigen Anordnung durch den Arbeitgeber in allen anderen Fällen eine Abweichung vom Regelzeitraum von acht Wochen einer Vereinbarung der Parteien des Arbeitsvertrages bedarf.
  • BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 531/85

    Wöchentliche Arbeitszeit von einer Erzieherin an einer Sonderschule -

    Auszug aus BAG, 13.02.1992 - 6 AZR 428/90
    Die Bestimmung des § 15 Abs. 1 Satz 2 BAT hat der Senat in den Urteilen vom 15. Oktober 1987 (6 AZR 530/85 - ZTR 1988, 300, - 6 AZR 74/86 - EzBAT § 15 Nr. 12, sowie - 6 AZR 417/85 -;, - 6 AZR 531/85 -;, - 6 AZR 619/85 -;,-; 6 AZR 620/85 -;, - 6 AZR 711/85 - und - 6 AZR 712/85 - nicht veröffentlicht) dahingehend ausgelegt, daß der Begriff der regelmäßigen Arbeitszeit keinen eindeutigen Inhalt habe, sondern seine Verwendung davon abhänge, auf welcher rechtlichen Gestaltungsebene er eingesetzt werde und in welchem konkreten Kontext er stehe.
  • BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 712/85

    Wöchentliche Arbeitszeit von Erziehern an einer Sonderschule - Zulässigkeit des

    Auszug aus BAG, 13.02.1992 - 6 AZR 428/90
    Die Bestimmung des § 15 Abs. 1 Satz 2 BAT hat der Senat in den Urteilen vom 15. Oktober 1987 (6 AZR 530/85 - ZTR 1988, 300, - 6 AZR 74/86 - EzBAT § 15 Nr. 12, sowie - 6 AZR 417/85 -;, - 6 AZR 531/85 -;, - 6 AZR 619/85 -;,-; 6 AZR 620/85 -;, - 6 AZR 711/85 - und - 6 AZR 712/85 - nicht veröffentlicht) dahingehend ausgelegt, daß der Begriff der regelmäßigen Arbeitszeit keinen eindeutigen Inhalt habe, sondern seine Verwendung davon abhänge, auf welcher rechtlichen Gestaltungsebene er eingesetzt werde und in welchem konkreten Kontext er stehe.
  • BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 619/85

    Wöchentliche Arbeitszeit von Erzieherin an Sonderschule - Rechtmäßigkeit der

    Auszug aus BAG, 13.02.1992 - 6 AZR 428/90
    Die Bestimmung des § 15 Abs. 1 Satz 2 BAT hat der Senat in den Urteilen vom 15. Oktober 1987 (6 AZR 530/85 - ZTR 1988, 300, - 6 AZR 74/86 - EzBAT § 15 Nr. 12, sowie - 6 AZR 417/85 -;, - 6 AZR 531/85 -;, - 6 AZR 619/85 -;,-; 6 AZR 620/85 -;, - 6 AZR 711/85 - und - 6 AZR 712/85 - nicht veröffentlicht) dahingehend ausgelegt, daß der Begriff der regelmäßigen Arbeitszeit keinen eindeutigen Inhalt habe, sondern seine Verwendung davon abhänge, auf welcher rechtlichen Gestaltungsebene er eingesetzt werde und in welchem konkreten Kontext er stehe.
  • BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 417/85
    Auszug aus BAG, 13.02.1992 - 6 AZR 428/90
    Die Bestimmung des § 15 Abs. 1 Satz 2 BAT hat der Senat in den Urteilen vom 15. Oktober 1987 (6 AZR 530/85 - ZTR 1988, 300, - 6 AZR 74/86 - EzBAT § 15 Nr. 12, sowie - 6 AZR 417/85 -;, - 6 AZR 531/85 -;, - 6 AZR 619/85 -;,-; 6 AZR 620/85 -;, - 6 AZR 711/85 - und - 6 AZR 712/85 - nicht veröffentlicht) dahingehend ausgelegt, daß der Begriff der regelmäßigen Arbeitszeit keinen eindeutigen Inhalt habe, sondern seine Verwendung davon abhänge, auf welcher rechtlichen Gestaltungsebene er eingesetzt werde und in welchem konkreten Kontext er stehe.
  • BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 711/85
    Auszug aus BAG, 13.02.1992 - 6 AZR 428/90
    Die Bestimmung des § 15 Abs. 1 Satz 2 BAT hat der Senat in den Urteilen vom 15. Oktober 1987 (6 AZR 530/85 - ZTR 1988, 300, - 6 AZR 74/86 - EzBAT § 15 Nr. 12, sowie - 6 AZR 417/85 -;, - 6 AZR 531/85 -;, - 6 AZR 619/85 -;,-; 6 AZR 620/85 -;, - 6 AZR 711/85 - und - 6 AZR 712/85 - nicht veröffentlicht) dahingehend ausgelegt, daß der Begriff der regelmäßigen Arbeitszeit keinen eindeutigen Inhalt habe, sondern seine Verwendung davon abhänge, auf welcher rechtlichen Gestaltungsebene er eingesetzt werde und in welchem konkreten Kontext er stehe.
  • BAG, 15.10.1987 - 6 AZR 620/85
    Auszug aus BAG, 13.02.1992 - 6 AZR 428/90
    Die Bestimmung des § 15 Abs. 1 Satz 2 BAT hat der Senat in den Urteilen vom 15. Oktober 1987 (6 AZR 530/85 - ZTR 1988, 300, - 6 AZR 74/86 - EzBAT § 15 Nr. 12, sowie - 6 AZR 417/85 -;, - 6 AZR 531/85 -;, - 6 AZR 619/85 -;,-; 6 AZR 620/85 -;, - 6 AZR 711/85 - und - 6 AZR 712/85 - nicht veröffentlicht) dahingehend ausgelegt, daß der Begriff der regelmäßigen Arbeitszeit keinen eindeutigen Inhalt habe, sondern seine Verwendung davon abhänge, auf welcher rechtlichen Gestaltungsebene er eingesetzt werde und in welchem konkreten Kontext er stehe.
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